Guntermann Rechtsanwälte

Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

01.02.2008

Ein unbefristet teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wird durch die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung regelmäßig nicht unangemessen benachteiligt, wenn die Befristung auf Umständen beruht, die die Befristung eines Arbeitsvertrages insgesamt rechtfertigen könnte.
 
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essn-gr 2012-02-05 drtm-bns 2012-02-05