Guntermann Rechtsanwälte

Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach Ausbildung oder Studium

23.01.2008

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses ist nur einmal im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium nach § 14 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG möglich.

 
Zurück...
essn-gr 2012-02-05 drtm-bns 2012-02-05